Familienrecht Bielefeld - Hausrat
Kanzlei für Familienrecht in Bielefeld
Auch die Aufteilung des Hausrates regelt man sinnvoller Weise ohne Gericht. Ein gerichtliches Hausratsverfahren setzt als Erstes voraus, dass Sie Ihren gesamten Hausrat auflisten. Das heißt, Sie müssen jeden Gegenstand aufzählen und einen Wert angeben. Die Beschreibung der Gegenstände muss so detailliert erfolgen, dass der Gerichtsvollzieher einen entsprechenden Titel (Beschluss, früher Urteil) vollstrecken kann. Damit scheidet die „CD-Sammlung“ als Posten aus. Hier muss jede CD genau bezeichnet werden, ebenso jedes Möbelstück, jede Bettwäsche und jede Bratpfanne. Glauben Sie mir, das wollen Sie nicht. Wenn Sie sich tatsächlich nicht einigen können, sollten Sie Anwälte einschalten. Gute Familienrechtsanwälte versachlichen das Verfahren und helfen Ihnen, außergerichtliche Lösungen zu finden, bei denen man deutlich pragmatischer vorgehen kann, als in einem gerichtlichen Verfahren.
Wenn auch das nicht zum Ziel führt, dann bleibt nur noch das Gericht. Letztendlich ist mit dem Ergebnis dann aber selten jemand zufrieden, da das Gericht einfach nicht weiß, auf welche der beanspruchten Sachen Sie wirklich Wert legen und auf was Sie gegebenenfalls verzichten können, denn Anträge wie, „Ich hätte gern alles und wenn das nicht geht, dann aber auf jeden Fall den Computer!“ gibt es nicht. Man kann zwar auch noch im gerichtlichen Verfahren, speziell in der mündlichen Verhandlung, diskutieren und sich dann möglicherweise auf den Computer einigen, wenn der Gegner dann aber nicht mitspielt, gibt es einen Beschluss.