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Kosten

Gebühren

Die Frage der Kosten ist natürlich interessant, insbesondere da man sich oft scheut danach zu fragen. Für derartige Hemmungen besteht allerdings kein Grund. Wer Dienstleistungen in Anspruch nimmt, erkundigt sich vorher typischerweise nach dem Preis. Nichts anderes gilt für eine Dienstleistung durch einen Rechtsanwalt. Es ist allerdings schwierig hier ein allgemeingültiges Abrechnungsmodell vorzustellen, da die Abrechnung in verschiedenen Rechtsgebieten ganz unterschiedlich erfolgt. Grundsätzlich sind die Gebühren für Rechtsanwälte seit dem 01.07.2004 in dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG), früher in der Bundesrechtsanwaltsgebührenordnung (BRAGO) festgelegt. Höhere als die dort festgeschriebenen Gebühren darf der Rechtsanwalt nur nehmen, wenn er dies mit dem Mandanten vorher schriftlich vereinbart hat. Zusätzlich erhält der Anwalt jedoch auch seine Auslagen ersetzt. Darüber hinaus ist er verpflichtet Mehrwertsteuer (= Umsatzsteuer) zu kassieren und an das Finanzamt abzuführen.

Seit dem 01.07.2006 sind die Erstberatungsgebühren nicht mehr im Katalog des RVG geregelt. Sie können nun mit dem Mandanten ausgehandelt werden. Erfolgt keine Absprache, so hat der Anwalt nach dem RVG, in Verbindung mit dem Bürgerlichen Gesetzbuch, Anspruch auf die billige Vergütung, welche jedoch bei Verbrauchern 190,00 € zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer, derzeit 19 %, nicht übersteigen darf.
Wir berechnen für die erste Beratung einen Stundensatz von 100,00 € zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer, wobei die Abrechnung im 5-Minutentakt erfolgt. Damit ergeben sich Gesamtkosten von 9,67 € pro angefangene 5 Minuten.
Sollten Sie über keine finanziellen Mittel verfügen, besteht auch die Möglichkeit, dass Sie sich bei Ihrem jeweils zuständigen Amtsgericht einen „Beratungsschein“ ausstellen lassen. Dann kostet Sie die anwaltliche Beratung maximal 15,00 €. Bei den meisten Anwälten, so auch bei uns, ist die Beratung dann kostenlos. Für alle anderen anwaltlichen Verfahren und Tätigkeiten, richtet sich die Höhe der Gebühren entweder nach dem Streitwert, oder es sind im Gesetz Gebührenrahmen vorgesehen (ähnlich wie bei der Gebühr für die erste Beratung,) in denen sich die Gebühr des Rechtsanwalts bewegen muss.
Sollten Sie über ein sehr geringes oder gar kein Einkommen verfügen besteht für gerichtliche Verfahren die Möglichkeit Prozesskostenhilfe zu beantragen.
Da über die korrekte Berechnung des Streitwertes und der Gebühren bereits zahlreiche dicke Bücher geschrieben wurden, bitten wir um Nachsicht, wenn die Erörterungen zu dem Thema an dieser Stelle nicht weiter ausgeführt werden.
Sollten Sie konkrete Fragen zu den Kosten in einem bestimmten Fall haben, können Sie sich selbstverständlich telefonisch oder per E-Mail unter info@kanzleikotte.de an uns wenden. Wir werden Ihnen die Berechnung für diesen Fall dann gern erklären.