Familienrecht Bielefeld - Sorgerecht
Kanzlei für Familienrecht in Bielefeld
Eine Trennung oder auch Scheidung der Eltern ändert zunächst einmal nichts an dem bis dahin gegebenen gemeinsamen Sorgerecht. Dieses wird nur dann allein auf einen Elternteil übertragen, wenn dies von einem Elternteil beantragt wird und dem Wohl des Kindes entspricht. In der Praxis ist dies in der Regel nur sehr schwer zu beweisen. Es müssen tatsächliche Fakten vorliegen, die die Übertragung rechtfertigen. Da zwischenzeitlich bekannt ist, dass ein solcher Fakt in der Unmöglichkeit von Kommunikation zwischen den Ehegatten besteht, wird immer wieder versucht, die Entscheidung dahingehend zu erzwingen, dass der betreuende Elternteil unter den verschiedensten Vorwänden, die Kommunikation mit dem anderen Elternteil komplett verweigert. Vor einem solchen Vorgehen kann nur dringend gewarnt werden. Sorgerechtsentscheidungen werden grundsätzlich aufgrund von Gutachten gefällt. Wenn der Gutachter aber zu dem Ergebnis kommt, dass der betreuende Elternteil die Kinder beeinflusst und bewusst den Kontakt zum anderen Elternteil stört oder gar verhindert, kann das sogar zum Verlust des Sorgerechts führen. Der Kontakt zu beiden Elternteilen ist für Kinder extrem wichtig. Wenn ein Elternteil dies nicht erkennt und dafür Sorge trägt, dass der Kontakt zum anderen unbelastet stattfindet, spricht man von mangelnder Bindungstoleranz, die der Erziehungsfähigkeit widersprechen kann.
Leider gibt es jedoch immer wieder Väter, die nach einer Trennung mehr oder weniger abtauchen. Hier besteht zu einer Übertragung des Sorgerechts keine Alternative, da die Mutter keine Absprachen treffen kann, wenn der Vater nicht auffindbar ist oder nicht reagiert.
Eine wichtige aktuelle Veränderung ist die Möglichkeit für nichteheliche Väter, das gemeinsame oder gegebenenfalls sogar das alleinige Sorgerecht zu beantragen. Diese Regelung war überfällig, da bisher Väter nicht einmal dann die Möglichkeit hatten, das Sorgerecht zu beantragen, wenn der Mutter das Sorgerecht entzogen wurde. Im Zweifel sind die Kinder dann eher im Heim oder einer Pflegestelle gelandet, als bei ihrem Vater. Doch auch in allen übrigen Fällen ist nicht nachvollziehbar, wieso die Mutter automatisch über die Ausübung des Sorgerechts entscheiden können soll. Sofern es dafür Gründe gibt, können diese im gerichtlichen Verfahren vorgetragen werden. Vor diesem Hintergrund sind wir auch auch der Ansicht, dass es richtig ist, das Sorgerecht nicht automatisch auf den Vater zu übertragen. Im Extremfall wäre eine Mutter, die aufgrund einer Vergewaltigung schwanger geworden ist, dann automatisch mit Vater gemeinsam sorgeberechtigt.
Problematisch ist auch das vorgesehene Schnellverfahren. Wenn ein Vater einen Sorgerechtsantrag stellt und die Mutter dem nicht sofort widerspricht erhält der Vater das gemeinsame Sorgerecht ohne inhaltliche Prüfung. Insofern ist es in derartigen Fällen extrem wichtig, sofort tätig zu werden, auch wenn man nach der Geburt eines Kindes erst einmal andere Probleme hat. Außerdem sollten Sie Ihre Anwältin oder Ihren Anwalt bei der Terminvereinbarung unbedingt auf die Art des Antrages und auf die Frist hinweisen.
Sollten Sie Vater sein und den Antrag stellen wollen, beraten wir Sie gern, wie sie das gemeinsame oder auch das alleinige Sorgerecht erlangen kann, ohne die gemeinsame Kommunikationsbasis mit Mutter schon während des Verfahrens dauerhaft zu schädigen.
Letztendlich werden Sie für eine ziemlich lange Zeit gemeinsam Eltern sein.